|
June 2, 2005 | |
Sender Information:
[Individual]
Sent by: [Private]
Casimir, Vogt & Weinreich
Berlin, Germany
|
Recipient Information:
[Private]
Google, Inc.
Hamburg, Germany
Sent via: email
Re:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir an, dass wir [redacted], anwaltlich vertreten. Auf uns lautende Vollmacht fugen wir. Nach Eingabe des Namens unserer Mandantin in das Suchfenster von Google.de erfolgen auf den ersten Seiten zahlreiche Hinweise auf Websites mit pornoggraphisc.hem Inhalt. Wir fugen einen entsprechenden Auszug bei. Nach der Rechtsprechung des LG Berlin, vgl, zuletzt LG Berlin, 27 0 445/05 vom 22.02.2005, verletzt ein Suchmaschinenbetreiber die Personlichkeitsrechte des Betroffenen, sofern die Suchmaschine nach Eingabe des Namens auf pornographische Websites verweist. Wir fordern Sic hiermit aut; uingehend dafur zu surgen, dass auf ihren Websites nach Eingabe des Namens unserer Mandantin, mit and ohne den Zusatz ?nude", Leine Verweise auf pornographische Websites angezeigt werden. Welter fordern wir Sic auf; die beigefiigte Unterlassungserklarung unterzeichnet an uns zurtickzusendeu. Wir haben uns eine Frist notiert bis zum 10 Juni 2005. Nach Ablauf der Frist werden wir gerichtliche Schritte ergreifen. Mit freundlichen Grussen. Rechtsanwalt
|