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July 20, 2005 | |
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Germany
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Google, Inc.
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Re:
Google was notified on July 20, 2005 by the email below that two sites containing pornographic content are allegedly illegal in Germany. We removed these sites from www.google.de Hinweis auf url: http://telefonsex-ohne0190.axxs.de/ Pornografie Ihr Artikel ?ber "zu leichten" Zugang zu pornographischen Inhalten hat mich mal dazu bewogen bei google.de "0190 sex" einzutippen. Dort war dann gleich der zweite Treffer die oben genannte Seite. Auf dieser Seite sind nun entkleidete Frauen zu erkennen und man kann OHNE ALTERSVERIFIKATION eine "Sie-wissen-schon" Telefonnummer w?hlen. Dieser Zugang d?rfte doch nach JMStV Jugendlichen nicht gew?hrt werden, oder habe ich da was falsch verstanden. Desweiteren ergibt der Eintrag "sex xxx" gleich auf der ersten Seite einen Treffer auf die Seite http://www.sexocean.com/ auf der sexuelle Handlungen zu sehen sind. Da dieser Server aber nun in den USA steht gilt doch da das JMStV von Deutschland nicht. Ist es deshalb gesetzlich OK, wenn dort Jugendliche surfen? Ich m?chte noch bemerken, dass ich den Rummel um die Pornographie im Internet nicht so ganz verstehe, denn schlie?lich sollten sich die Eltern um die Informationen k?mmern, die Ihre Kinder konsumieren d?rfen oder auch nicht. Dies kann auch ?ber spezielle Softwarefilter geschehen. Oder ?ber Kreditkartennummern, die NIEMALS ohne Einverst?ndnis des Eigent?mers an Dritte (Jugendliche eingeschlossen) weitergegeben werden d?rfen. Der Staat hat meiner Meinung nach zwar die Pflicht den Zeigefinger zu heben und die Eltern darauf hinzuweisen , dass es im Internet solche jugendgef?hrdenden Inhalte gibt, aber so wie es mit diesem Gesetz geschehen ist, finde ich den Eingriff in die Informationsfreiheit zu stark. Sonst n?hern wir uns in der Informationspolitik noch China an, die ja sicherlich auch nur das beste f?r ihre Internetnutzer wollen. Den Artikel, den Sie unter dem Link http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf ver?ffentlicht haben, finde ich auch sehr schlecht. Denn hier werden Bergers Argumente, die sehr gut sind einfach vom Tisch gesto?en und eigene in den Raum geworfen (Zitat): "I.?. bleibt man auch beim Erwerb von Tr?germedien, wie z.B. pornografischen Zeitschriften in einem Erotikshop, nur begrenzt anonym.". Ich glaube n?mlich nicht, dass der Shopbesitzer eine Datenbank ?ber seine Kunden aufbauen muss und von 50-j?hrigen, denen man sicherlich ansieht, dass Sie ?ber 18 sind, die Personaldaten archiviert. Denn das ist genau der Fall im Internet: Kombination von personenbezogenen Daten und Konsumverhalten. Eine f?r mich sehr bedenkliche Entwicklung der Gesetzgebung in Bezug auf den Datenschutz. Denn keine Technik ist 100%-ig sicher. Gemeldet an: nein.
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