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 Chilling Effects Clearinghouse > International > Notices > German complains of unlawful pornography in Google.de search (NoticeID 2187) Printer-friendly version

German complains of unlawful pornography in Google.de search

July 20, 2005

 

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Germany

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Google, Inc.

Sent via: email
Re:

Google was notified on July 20, 2005 by the email below that two sites
containing pornographic content are allegedly illegal in Germany. We
removed these sites from www.google.de

Hinweis auf url:
http://telefonsex-ohne0190.axxs.de/ Pornografie

Ihr Artikel ?ber "zu leichten" Zugang zu pornographischen Inhalten hat
mich mal dazu bewogen bei google.de "0190 sex" einzutippen. Dort war dann
gleich der zweite Treffer die oben genannte Seite. Auf dieser Seite sind
nun entkleidete Frauen zu erkennen und man kann OHNE ALTERSVERIFIKATION
eine "Sie-wissen-schon" Telefonnummer w?hlen. Dieser Zugang d?rfte doch
nach JMStV Jugendlichen nicht gew?hrt werden, oder habe ich da was falsch
verstanden. Desweiteren ergibt der Eintrag "sex xxx" gleich auf der ersten
Seite einen Treffer auf die Seite http://www.sexocean.com/ auf der
sexuelle Handlungen zu sehen sind. Da dieser Server aber nun in den USA
steht gilt doch da das JMStV von Deutschland nicht. Ist es deshalb
gesetzlich OK, wenn dort Jugendliche surfen?

Ich m?chte noch bemerken, dass ich den Rummel um die Pornographie im
Internet nicht so ganz verstehe, denn schlie?lich sollten sich die Eltern
um die Informationen k?mmern, die Ihre Kinder konsumieren d?rfen oder auch
nicht. Dies kann auch ?ber spezielle Softwarefilter geschehen. Oder ?ber
Kreditkartennummern, die NIEMALS ohne Einverst?ndnis des Eigent?mers an
Dritte (Jugendliche eingeschlossen) weitergegeben werden d?rfen. Der Staat
hat meiner Meinung nach zwar die Pflicht den Zeigefinger zu heben und die
Eltern darauf hinzuweisen , dass es im Internet solche jugendgef?hrdenden
Inhalte gibt, aber so wie es mit diesem Gesetz geschehen ist, finde ich
den Eingriff in die Informationsfreiheit zu stark. Sonst n?hern wir uns in
der Informationspolitik noch China an, die ja sicherlich auch nur das
beste f?r ihre Internetnutzer wollen.

Den Artikel, den Sie unter dem Link
http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf ver?ffentlicht haben, finde
ich auch sehr schlecht. Denn hier werden Bergers Argumente, die sehr gut
sind einfach vom Tisch gesto?en und eigene in den Raum geworfen (Zitat):
"I.?. bleibt man auch beim Erwerb von Tr?germedien, wie z.B.
pornografischen Zeitschriften in einem Erotikshop, nur begrenzt anonym.".
Ich glaube n?mlich nicht, dass der Shopbesitzer eine Datenbank ?ber seine
Kunden aufbauen muss und von 50-j?hrigen, denen man sicherlich ansieht,
dass Sie ?ber 18 sind, die Personaldaten archiviert. Denn das ist genau
der Fall im Internet: Kombination von personenbezogenen Daten und
Konsumverhalten. Eine f?r mich sehr bedenkliche Entwicklung der
Gesetzgebung in Bezug auf den Datenschutz. Denn keine Technik ist 100%-ig
sicher.

Gemeldet an:
nein.

 

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